Ich suche schon länger nach einer passenden Analogie, um den Freunden, Verwandten und Bekannten im Umfeld, die nicht so Internet- und Technik-affin sind, begreiflich zu machen, was an der Netzsperren-Geschichte falsch läuft.

Alvar Freude hat es in der Presseerklärung des AK-Zensur (Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur) hervorragend auf den Punkt gebracht:

Man stelle sich vor, ein Zeitungskiosk würde verdächtigt, Kinderpornographie zu verkaufen. Die Bundesregierung würde ein Gesetz beschließen, großräumig Straßensperren an allen Zufahrtsstraßen zu diesem Kiosk aufzustellen. Versierte Nutzer, nämlich Fußgänger, könnten den Kiosk zwar weiterhin erreichen, aber die Bundesregierung behauptet, die Straßensperren würden den Zugang erschweren. Und die Behinderung des normalen Straßenverkehrs sei nicht so schlimm, schließlich würden dadurch Kinder gerettet. Hier ist jedem klar: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig und besser wäre es, den Kiosk zu schließen und den Ladenbesitzer zur Rechenschaft zu ziehen. Ähnlich verhält es sich mit den geplanten Internet-Sperren.

Was in dieser Erklärung nicht steht, ist der Abschnitt mit: Die Zugangsperren an den Zufahrtstraßen werden mit Kennzeichenscannern versehen. Diese Kennzeichen werden gespeichert und können an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, die dann ermitteln sollen, ob die Fahrzeugführer den Versuch unternommen haben, an KiPo Material zu kommen, denn immerhin waren sie ja offensichtlich in Richtung des Kiosks unterwegs. Klingt absurd? Genau.

Don Dahlmann erklärt es für Politiker auch gerne noch etwas ausführlicher.