Die amtlichen Internetversteher beraten über den ersten Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E), und der hat es in sich:
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Verantwortlich für Inhalte werden ausnahmslos Rundfunkveranstalter, Plattformanbieter, Content-, Host- und Access-Provider, die keinen Einfluss auf die Inhalte Dritter haben.
Es finde keine Differenzierung zwischen Content-, Host- und Access-Anbieter statt.
Die bisherige nachrangige Verantwortlichkeit der Access-Anbieter entfällt.
Europarechtliche Vorgaben und das Telemediengesetz werden durch eine Quasi-Überwachungspflicht der Access-Anbieter überlagert.
Es findet keine Unterscheidung statt, welche der einzelnen Anbietertypen mit ihren ganz unterschiedlichen Tätigkeitsspektrum und Zugriffsmöglichkeiten welche Pflichten treffen.
Den Access-Providern wird eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt.
Ein System zur Altersklassifizierung wird eingeführt, dass drei Prüfungsstufen erfolgreich
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