Wir erinnern uns:

Und auch Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, war der Meinung, der Eingriff in das im Grundgesetz festgelegte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei hinnehmbar. Die Herausgabe von Daten dürfe nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung geschehen. Das sei im Entwurf festgelegt.

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Doch nun...

Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.

heise.de - Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten

Am erstaunlichsten ist aber die Begründung:

(...) Zur Begründung führt der Rechtsausschuss unter anderem an, dass die Rechteinhaber andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten "weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Dieses Vorgehen würden die Vertreter von Urheberrechten nicht wünschen, da es "eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet".

Wir haben also einerseits eine grundrechtsverletzende Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger unseres Landes, die in Kauf genommen wird, weil es ja zur Aufklärung schwerster Straftaten dienen wird.

Andererseits möchte man mit den Daten aber den Song- und Video-Downloadern auf die Schliche kommen, aber nicht, um sie strafrechtlich zu belangen - sondern, anders verstehe ich diese Begründung nicht, damit das an den Staatsanwaltschaften vorbei irgendwie anders geregelt werden kann - vermutlich gegen Geld an die Rechteinhaber zivilrechtlich.

Schön ist auch der Begriff "potentielle Rechtsverletzer". Damit sind wohl alle Bürger gemeint.

Siehe auch: zweitens-magazin.de, fixmbr.de, i-jeriko.de, Open Mind Blog