In der Schweiz hat die Polizei Konsumenten von dokumentiertem Kindesmissbrauch gestellt, wobei es über ein Jahr gedauert hat, bis das Material auf dem Server entfernt wurde. Erste Verdachtsmomente gab es wohl schon im Mai 2008.

Interpol hatte die Polizei darauf hingewiesen, dass auf einer Internetseite in ihrer Region Dateien mit kinderpornografischen Inhalten versteckt seien. Tausende Pädophile aus aller Welt hatten Zugang zu den Dokumenten. Die Täter, die aus osteuropäischen Staaten stammen, nutzten eine Sicherheitslücke der Internetseite aus, um ihre Dateien zu platzieren.

Dieser Fall zeigt meiner Meinung nach sehr gut, warum die geplanten Netzsperren - neben der Gefahr einer missbrauchsanfälligen Zensurinfrastruktur - eine reale Gefahr für jeden Surfer im Internet darstellen:

Der Server, auf dem das Bildmaterial lag, wurde durch eine Sicherheitslücke gehackt und das Material dort auf dem Server "versteckt". Es ist also davon auszugehen, dass weder der Betreiber, noch die Besucher des "normalen" Angebots auf diesem Server etwas von diesem Treiben wussten.

Wäre das vdLsche Gesetz schon in Kraft, wäre die IP-Adresse des Servers auf der Sperrliste gelandet. Alle Besucher, die diese IP ansurfen, sehen die Stopp-Seite und sehen sich der Gefahr ausgesetzt, als Konsumenten von KiPo in die Ermittlungen zu geraten.

Bei dem ungesperrten Server hätte man als unbescholtener Besucher noch die Chance zu beweisen, dass man in "normalen" Bereich des Servers unterwegs war und kein KiPo Material gesucht hat. Beim "gesperrten" Server geht das nicht mehr - man hat das Stopschild vorgehalten bekommen und somit ist auch egal, was man eigentlich unter der so gesperrten IP gesucht oder erwartet hat. Ob und wie dann bewiesen werden soll, dass man *kein* KiPo dort gesucht hat, ist unklar.

Für den Betreiber des Servers oder den Inhaber der Domain ist die Rufschädigung auch nicht mehr rückgängig zu machen. Das soziale und wirtschaftliche Aus ist sicher, wenn statt der erwarteten Privat- oder Unternehmenswebsite das Stopschild erscheint.