… Konnte man sich 2007 noch mit Unwissenheit, einer anderen Bewertung der Situation oder der Hoffnung auf Datensicherheit herausreden, ist das Votum für die Vorratsdatenspeicherung heute eine Tat mit Vorsatz. Kein Befürworter kann sich herausreden. Es liegt alles auf dem Tisch: die Wirkungslosigkeit, die Risiken, die Grundrechtseingriffe, die Missbrauchsanfälligkeit und die vielen Kritikpunkte unserer obersten Gerichte.
zeit.de

- Malte Spitz in der Zeit zum heute bevorstehenden Beschluss zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Leseempfehlung.

In einem interessanten zeitlichen Zusammenhang erfährt man gerade durch pfeifengeblasene Dokumente und Aussagen eines Ex-Dronenpiloten, dass a) Metadaten ausreichen, um getötetet zu werden, und b) 90% der bei Drohnentötungen angefallenen Opfer nicht die eigentlichen Zielpersonen sind.

Auch wenn die Chancen, in Deutschland aufgrund seiner Telefonnnummer und den aktuellen Standortdaten von einer Drohne abgeschossen zu werden, zugegebenermaßen noch gering sind, dürfte allerspätestens jetzt klar sein, dass die Daten, die bei der VDS gespeichert werden, keineswegs harmlos sind.
Dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sich dennoch erneut, entgegen aller Kritiken, Bedenken und Nutzlosigkeitsnachweise, mehrheitlich für eine Wiedereinführung entscheiden werden, finde ich bedenklich.