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In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird klargestellt, dass Meinungsfreiheit insbesondere dort das Individuum beschützen muss, wo es um streitbare und herausfordernde Inhalte geht. Grundrechte werden immer an den Rändern der Gesellschaft verteidigt. Wer glaubt, er kann solche Fragen an ein Computerprogramm delegieren, hat weder die Technik verstanden, noch die Gesellschaft in der er lebt. Noch ist es nicht zu spät Artikel 13 zu verhindern, wenn wir heute noch zum Telefon greifen.