… and I don't feel fine.

die anstehende beschlossene Urheberrechtsreform der EU; die geplante "EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte", und mal ein paar Newsmeldungen der letzten Tage:

Official EU Agencies Falsely Report More Than 550 Archive.org URLs as Terrorist Content:

Thus, we are left to ask – how can the proposed legislation realistically be said to honor freedom of speech if these are the types of reports that are currently coming from EU law enforcement and designated governmental reporting entities? It is not possible for us to process these reports using human review within a very limited timeframe like one hour. Are we to simply take what’s reported as “terrorism” at face value and risk the automatic removal of things like THE primary collection page for all books on archive.org?

Österreich plant Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz (SVN-G):

Mit diesem Bundesgesetz werden Maßnahmen festgelegt, mit denen alle diesem Gesetz unterliegenden Diensteanbieter von Postern in ihrem Forum verlangen, vorab ein Registrierungsprofil zu erstellen. Damit soll der respektvolle Umgang der Nutzer miteinander gefördert und die Verfolgung von Rechtsansprüchen erleichtert werden. (…) Der Diensteanbieter hat im Wege der Ausgestaltung des Vorgang der Registrierung für die Überprüfung der Identität des Nutzers auf der Grundlage von Dokumenten, Daten oder Informationen, die von einer glaubwürdigen und unabhängigen Quelle stammen, zu sorgen.

Das russische Parlament hat das "Gesetz über das souveräne Internet" gebilligt:

(…) verpflichtet der Gesetzentwurf alle russischen Internetprovider, aber auch andere Dienstleister, eine bestimmte Technik zu installieren, mit der im Fall einer Bedrohung die zuständige Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor den Datenverkehr lenken kann. (…) soll laut dem Gesetzentwurf in Russland ein eigenes vom Rest der Welt unabhängiges Domain Name System (DNS) entwickelt werden. Dies soll bis zum 1. Januar 2021 passieren. Überwachen soll das Ganze auch Roskomnadsor. Die Behörde soll eine NGO ausgründen, welche die Domains .ru, .su und kontrollieren wird.

Bundesrat beschließt Gesetzesvorlage zu Darknet-Dienste-Verbot und Postgeheimnis:

Künftig soll es eine Straftat sein, eine „internetbasierte Leistung“ anzubieten, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt“ ist. Laut der Begründung ist damit in erster Linie das Tor-Netzwerk gemeint, doch Tor wird explizit als nur ein Beispiel für „Möglichkeiten der Anonymisierung“ angeführt – das Gesetz wird also nicht etwa auf Tor beschränkt. Auch das Freifunk-Netz, dessen Router ein VPN nutzen, um eine Verbindung ins Internet herzustellen, anonymisiert seine Nutzer zwangsläufig – genauso wie jedes andere VPN. Die IP-Adresse des tatsächlichen Nutzers bleibt verborgen. (…) Es müsste also erst im Einzelfall geklärt werden, ob ein Zweck oder eine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Tätern das Leben zu erleichtern – bis dahin fallen praktisch alle Tor- und VPN-Dienste unter Generalverdacht.

Auch interessant hierzu:
Kriminalisierung internetbasierter Handelsplattformen im Darknet und Surface-Web:

(…) haben die Entwurfsverfasser eine Vorschrift verfasst, die jede Form internetgestützten Austausches erfasst. Nicht minder weit ist die Tatbestandshandlung des Zugänglichmachens. Letzteres erfordert nämlich kein Handeln im virtuelle Raum, sondern jede Form der Ermöglichung der Wahrnehmung und damit auch das Bereitstellen eines Büros oder PCs, mittels dessen über das Internet ein Angebot an eine andere Person gerichtet wird(…) Im Ergebnis führt das dazu, dass Betreiber von Internetplattformen den Traffic auf ihren Plattformen, insbesondere die Art des Handels, der auf ihren Plattformen betrieben wird, deutlich stärker als bislang überprüfen müssen. Damit wird ein (verkapptes) Unterlassungsdelikt geschaffen: Wer – auch außerhalb des Darknets – Dritten internetbasierte Leistungen zugänglich macht, muss das Handeln bzw. den Handel dieser Dritten überwachen und notfalls den Zugang sperren, wenn er nicht Gefahr laufen will, sich nach § 126a StGB‐E strafbar zu machen. (…) eine Art Dauerüberwachungspflicht für all jene eCommerce‐Plattformen, Sozialen Medien und Einzelpersonen, die – legal – Dritten internetbasierte Leistungen zugänglich machen. In dieser Präventionswirkung liegt die eigentliche Pointe (und der vermutlich verfolgte Zweck) des Straftatbestandes. Im Ergebnis begründet der Tatbestand für die Internet‐Industrie erhebliche Überwachungsplichten und Haftungsrisiken. Ob er hingegen ein wirksames Instrument gegen oft transnational agierende kriminelle Netzwerke ist, darf bezweifelt werden.

Als "das erste Land der Welt" verpflichtet Großbritannien kommerzielle Porno-Websites, sicherzustellen, dass Nutzer volljährig sind:

Die Altersüberprüfungen sollen demnach nicht als Identitätsnachweis der Porno-Konsumenten dienen. (…) Durchgeführt werden sollen sie von Drittanbietern, die sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten müssen. Nutzer müssen dabei online eine Kreditkarte oder einen Reisepass vorlegen können. Sie können sich aber auch Porno-Zugangspässe an einem Kiosk kaufen.

Dazu noch SESTA / FOSTA (US), Digital Economy Act 2017 (UK), SOPA/PIPA variant (CAN), die Anti-Encryption bill in Australien -- Das offene und freie Netz steht massiv unter Beschuss.