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Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig. (...) Zudem verstoßen die Regelungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, weil sie eine Datenerfassung auch ohne konkreten…