Alle regen sich über Facebook auf, aber wo bleibt eigentlich die Empörung darüber, dass ich in Deutschland als Webseitenbetreiber durch die Impressumspflicht gezwungen werde, meinen Namen, meine postalische Adresse, meine Telefonnummer und meine E-Mail zu veröffentlichen und somit weltweit zugänglich zu machen?!
Ich will jetzt keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber wer die Privatsphäreneinstellungen bei Facebook kompliziert findet, der soll mal versuchen, eine rechtssichere Information darüber zu bekommen, welche Informationen nun ins Impressum einer privaten Webseite gehören und welche nicht und ob man die oben genannten Informationen vielleicht nur seinen Freunden zugänglich machen darf. Viel Spaß dabei.
Deutliche Worte zum gestern von Horst Köhler unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetz, das nun also in Kraft tritt, obwohl mittlerweile keine der Parteien im Bundestag, die letztes Jahr – entgegen aller Kritik – noch dafür waren, das Gesetz nun haben will:
[...] Das Dilemma ist nun, dass das Zugangserschwerungsgesetz alle Provider zwingen wird, eine Sperrinfrastruktur aufzubauen, obgleich derzeit niemand das Gesetz tatsächlich vollziehen will. Es kann aber nicht richtig sein, dass das Gesetz Provider zur Errichtung einer Infrastruktur zwingt, die gar nicht genutzt werden soll. Die Errichtung von Investitionsruinen kann nicht Sinn eines staatlichen Gesetzes sein. Dem Zugangserschwerungsgesetz müsste also das STOPP-Schild
…
Die amtlichen Internetversteher beraten über den ersten Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E), und der hat es in sich:
(…)
Verantwortlich für Inhalte werden ausnahmslos Rundfunkveranstalter, Plattformanbieter, Content-, Host- und Access-Provider, die keinen Einfluss auf die Inhalte Dritter haben.
Es finde keine Differenzierung zwischen Content-, Host- und Access-Anbieter statt.
Die bisherige nachrangige Verantwortlichkeit der Access-Anbieter entfällt.
Europarechtliche Vorgaben und das Telemediengesetz werden durch eine Quasi-Überwachungspflicht der Access-Anbieter überlagert.
Es findet keine Unterscheidung statt, welche der einzelnen Anbietertypen mit ihren ganz unterschiedlichen Tätigkeitsspektrum und Zugriffsmöglichkeiten welche Pflichten treffen.
Den Access-Providern wird eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt.
Ein System zur Altersklassifizierung wird eingeführt, dass drei Prüfungsstufen erfolgreich
…
In einem spiegel-online Interview sagt Karl Peter Bruch (der Verhandlungsführer der SPD-Länder)
Eine Mail reicht aus. Wenn das Mainzer LKA erfährt, dass jemand eine verdächtige Nachricht aus Pakistan bekommt, melden wir das ans BKA und verständigen uns, wer in diesem Fall den Hut aufhat (Hervorhebung von mir)
Soso. Wie weltfremd (auf das Internet bezogen) sind denn eigentlich “unsere” Entscheidungsträger?
Der böse Terrorist schickt seine verdächtige E-Mail ganz bestimmt direkt von seinem Rechner in der Höhle in Pakistan direkt an seinen Ansprechpartner in Mainz. Er wird bestimmt keinerlei Proxy-Server oder gar gekaperte Rechner eines Bot-Netzes dafür benutzen.
…
Also, dass jemand auf die Idee kommt, sich “ADMIN” als Wortmarke eintragen zu lassen, ist schon ziemlich absurd. Dass es sich dabei aber um die Bundesrepublik Deutschland handelt (allerdings wohl schon im Jahre 2000), macht das Ganze vollends zum Kopfschüttler des Tages. Eingetragen übrigens in den Klassen
09 Gespeicherte Programme für die elektronische Datenverarbeitung;
37 Bauwesen; Reparaturwesen im Bereich Bauwesen;
42 Erstellen von Programmen für die elektronische Datenverarbeitung
Vielleicht entsteht da ja bald ein Portal “Berufsbezeichungenabmahnen.de”, oder so …
Mann, mann, mann.
… wird passend gemacht. Oder wie soll ich das verstehen, dass die liebe Tante SPD ihren “Koordinator Datenschutz”, Jörg Tauss, aus dem Rennen nimmt und mit jemanden ersetzt, der sich bislang wohl eher weniger mit dem Thema beschäftigt hat, nachdem Herr Tauss es gewagt hat, dem “BKA-Gesetz” seine Zustimmung zu verweigern?
Ach, ich rege mich schon gar nicht mehr auf. Über Gesetze, die offenbar komplett wirklichkeitsfern und beratungsresistent durchgewunken werden. Von Politikern, die anscheinend völlig überfordert sind mit der Materie, über die sie da gerade entscheiden.
Seit heute gibt es also die gesetzlich verankerte Pflichtablieferung von Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek. Man möchte also
(…) alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden[, archivieren.] Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen. (…)
Also, diesem …
… morgen treten die neuen “Hacker-Paragraphen” in Kraft. Also, wer sein System gegen Eindringlinge selbst testen möchte, sollte das noch heute machen, ab morgen ist das nämlich illegal, genauso wie das Aufzeigen von Sicherheitslücken mit Proof-Of-Concept.