So siehts aus derzeit (Stand: 29.4.2009, ca 23h) auf abgeordnetenwatch.de (neuere Antworten gibts hier und hier und auch hier):


(...) Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass ein verbesserter Schutz der Kinder gelingen kann. Die unionsgeführte Bundesregierung will daher Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sperren lassen. Damit dies bald rechtlich möglich ist, hat sie Dank der Hartnäckigkeit von Bundesministerin von der Leyen am 25.03.2009 die "Eckpunkte zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet" beschlossen. So soll der Zugang zu kinderpornografischen Seiten zumindest national verhindert werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Internet-Anbietern in Deutschland geschehen. Erklärtes Ziel ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Markt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein deutliches gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen. Die Zugangserschwerungen haben dabei präventiven Charakter und flankieren andere Maßnahmen, insbesondere der nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden. (...)
- Gunther Krichbaum MdB, CDU


(...) Sieben der großen Internetanbieter in unserem Land sind zur Mitverantwortung bereit, einer versteckt sich hinter rechtlichen Bedenken. Diese können wir in keiner Weise nachvollziehen. Was die vier nordischen Staaten Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark, alles gestandene Demokratien, rechtlich und technisch geschafft haben, kann und muss es auch bei uns geben. Der am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verzichtet auf rechtliche Spitzfindigkeiten und weist den einzig vertretbaren Weg: Im Internet haben die Schänder keinen Platz.
- Dr Ralf Brauksiepe MdB, CDU


(...) Der Vergleich mit China ist hier meines Erachtens nicht angebracht. Mit dieser politischen Initiative wird ja nicht ein Regime gestützt, sondern es geht um den Schutz von Kindern.
Die Bundesregierung ist sich im Klaren darüber, dass die gesetzliche Initiative allein das Problem nicht lösen wird. Aber sie trägt dazu bei.
- Engelbert Wistuba MdB, SPD


(...) Das hat jedoch nichts mit Zensur zu tun, wie Sie es nennen. Hier geht es um die aktive Bekämpfung krimineller Machenschaften mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft – den Kindern. Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle). (...)
- Dr Michael Fuchs MdB, CDU


(...) Meiner Meinung nach rütteln die Zugangssperren zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten auch nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit. Auch nach unserer Verfassung findet die Meinungsfreiehiet ihre Grenze im Schutz der Menschenwürde. Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern um das Blockieren von Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird. Dadurch wird keine Zensur eingeführt. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Das ergibt sich schon daraus, dass die in Artikel 1 GG geschützte Würde des Menschen alle anderen Freiheiten natürlich begrenzt. Im Blick auf den Missbrauch von Kindern bedarf das sicher keiner weiteren Begründung. (...)
- Dr Stefan Eisel MdB, CDU


(...) Zum einen glaube ich, dass manch einer sich durch die neuen Maßnahmen durchaus von den einschlägigen Seiten abschrecken lassen wird. Denn nun bewegt er sich eindeutig auf verbotenem Terrain, was auch erstmals deutlich gekennzeichnet sein wird. Der ein oder andere – natürlich nicht der (Hoch-)Kriminelle – wird auch Probleme haben, die Sperre zu durchbrechen oder zu umgehen. Den entscheidenden Vorteil sehe ich aber bei der späteren Verfolgung der Täter und der Nachweisbarkeit der Strafbarkeit ihres Handelns. Bisher konnten sich viele mit der Entschuldigung herausreden, dass sie auf diese Seiten nur zufällig gestoßen seien. In Zukunft ist diese Ausrede nicht mehr möglich und es besteht ein klarer Vorsatz ab dem Zeitpunkt, ab dem die Warnung übertreten wurde. Dies bedeutet in meinen Augen schon einen gewissen Fortschritt. (...)
- Jürgen Herrmann MdB, CDU


(...) Ich teile die Bedenken gegen die Wirksamkeit der im Artikel erwähnten Sperren: DNS-Sperre und Zugriffssperre auf bestimmte IP-Adressen. Auch die Probleme mit weltweit verteiltem Hosting werden deutlich. Mit einem Blick nach China, wo die Sperren aus Gründen, die mir nicht gefallen, halbwegs funktionieren und mit einem Blick nach Norwegen oder Schweden, wo sie nicht wirksam funktionieren, sind meine Zweifel selbsterklärend.
Zu der Idee, das Bundeskriminalamt zu "ermächtigen", Sperranordnungen zu verfügen und zu der Frage, der Eingriffe in die Grundrechte, hat die Justizministerin Brigitte Zypries das Notwendige gesagt.
Als Mitglied der Gesellschaft für Informatik e.V. bin ich der Meinung, dass die Kinder nur durch eine effektive Strafverfolgung geschützt werden können. (...)
- Lothar Binding MdB, SPD


(...) ich halte es ebenfalls für problematisch, immer weitere Beschränkungen im Internet vorzunehmen. Deshalb meine ich, dass wir beim vorgelegten Gesetzentwurf zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten darauf achten müssen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Im Interesse der Informationsfreiheit müssen wir sicherstellen, dass wirklich nur Seiten mit kinderpornografischen Inhalten von diesem Gesetz betroffen sind. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird.
- Karin Evers-Meyer MdB, SPD


(...) Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesregierung darin, Kinderpornographie entschieden zu bekämpfen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält, muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei diesem Thema.
Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können. Zugleich erwartet die Bundesregierung, dass der Zugriff durch die Regelung nicht verhindert, sondern allenfalls erschwert werde.
Angesichts der Tatsache, dass jede Sperre im Netz umgangen werden kann, muss die Bundesregierung sich die Frage gefallen lassen, ob sie zur Bekämpfung von Kinderpornografie den richtigen Weg wählt. (...)
- Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, FDP


(...) Der Staat muss endlich Maßnahmen ergreifen, den organisierten kommerziellen Missbrauch an Kindern wirkungsvoller zu bekämpfen. Eine solche sehe ich u.a. in dem Einsatz von Zugangssperren für kinderpornographische Internetseiten. Solche Sperren verunsichern potenzielle Täter und verhindern, dass die Schwellen im Zugriff immer niedriger werden und Kinderpornographie im Netz verharmlost wird. Deshalb brauchen wir die von Bundesministerin von der Leyen vorbereitete vertragliche Vereinbarung mit den Internetprovidern jetzt und ohne weitere Verzögerung. (...)
- Katharina Reiche MdB, CDU


(...) Experten haben dazu unterschiedliche Meinungen, wie und ob dies geschehen könnte. Es wird von einigen auch ein Zusammenhang zwischen Filtersystemen für Kinderpornografie und der Zensur des Internets hergestellt. Fachleute haben festgestellt, dass eine Umgehung national eingerichteter Sperren im Regelfall möglich ist. Damit wäre nur eine internationale Aktion erfolgreich, die man aber derzeit kaum erhoffen kann. Wie auch in der Bundesregierung wird zu diesem Thema in der FDP-Fraktion diskutiert. Die Computerbranche ist aufgefordert, Wege aufzuzeigen. (...)
- Joachim Günther MdB, FDP


(...) Richtig ist auch, daß eine richterliche oder andere unabhängige Kontrolle der Sperrlisten vor deren Weitergabe an die Diensteanbieter nicht vorgesehen ist.
Allerdings bleibt die Möglichkeit der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung in jedem Einzelfall, zumal wenn die Sperre zu einem Strafverfahren führt.
Außerdem gehe ich auch davon aus, daß das Gesetz, wenn es verabschiedet werden sollte, beim Bundesverfassungsgericht landet und dort verfassungsrechtlich überprüft wird. (...)
- Hans-Christian Ströbele MdB, Grüne


Update

Die Zahlen, die auch in den verlinkten Antworten öfters auftauchen (111% Zuwachs...) werden bei Mogis (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) kritisch beleuchtet.

Update 1. Mai

Mit einer interessanten Spekulation über der Herkunft der Zahlen, die die UvdL raushält, beschäftigt sich ein Gastbeitrag im Blog von Alvar Freude.

Update 2. Mai

Weitere Antworten sind mittlerweile eingetroffen

Update 3. Mai

Apropos KiPo und Zahlen... Statistik ist nicht einfach stand schon im November 2007 fest.

Update 4. Mai

weitere Antworten